Fischotterausgleich in Bayern bis zu 100%Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetztStaatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtsch
Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.
Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
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Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
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Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
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EU
20.07.2026
VDBA Stellungnahme zur geplanten Änderung der EMFAF-Verordnung
Beitrag zur öffentlichen Konsultation der EU-Kommission
Über die Initiative:
Die Änderung des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds wird die neuen Elemente aus dem Übereinkommen der Welthandelsorganisation (WTO) über Fischereisubventionen sowie Änderungen umfassen, die den Mitgliedstaaten für den verbleibenden Programmplanungszeitraum mehr Flexibilität bei der Durchführung ihrer nationalen Programme einräumen.
Stellungnahme des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. V. zu "Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds – Änderung zur Vereinfachung und zur Umsetzung des WTO-Übereinkommens"
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur begrüßt die Initiative der EU-Kommission, die EMFAF-Verordnung gezielt zu vereinfachen und für den verbleibenden Förderzeitraum flexibler auszugestalten. Die bisherige Umsetzung zeigt, dass viele Fördertatbestände zwar fachlich richtig angelegt sind, in der Praxis aber durch komplexe Vorgaben, lange Verfahren, hohe Nachweisanforderungen und enge Auslegungsspielräume an Wirkung verlieren.
Für die deutsche Binnenfischerei & Aquakultur ist der EMFAF kein ergänzendes Randinstrument, sondern ein zentrales Förderinstrument zur Sicherung regionaler Lebensmittelerzeugung, betrieblicher Modernisierung, Energieeffizienz, Verarbeitung, Direktvermarktung, Ausbildung und Fachkräftesicherung. Gerade kleine und familiengeführte Unternehmen können notwendige Investitionen häufig nur dann umsetzen, wenn Förderverfahren planbar, verständlich und wirtschaftlich handhabbar sind.
Der VDBA schlägt deshalb folgende Anpassungen vor:
1. Förderfähigkeit investiver Maßnahmen deutlich erweitern und klarstellen:
Modernisierung, Energieeinsparung, erneuerbare Energien, Digitalisierung, Arbeitsschutz, Tierwohl, Wasserführung, Hälterung, Schlachtung, Kühlung, Verarbeitung und Direktvermarktung müssen ohne enge Auslegungshürden förderfähig sein. Auch praxiserprobte Investitionen, die bestehende Betriebe stabilisieren und wettbewerbsfähig halten sollten förderfähig sein.
2. Vereinfachte Kostenoptionen verbindlich ermöglichen:
Für kleinere Vorhaben sollten Pauschalen, Standardeinheitskosten und vereinfachte Nachweisverfahren genutzt werden können. Bei wiederkehrenden Investitionen und Standardmaßnahmen sollten detaillierte Einzelbelegprüfungen durch nachvollziehbare Kostenmodelle ersetzt werden. Das reduziert Aufwand bei Betrieben und Verwaltungen gleichermaßen.
3. Kleine Unternehmen gezielt entlasten:
Binnenfischerei und Aquakultur sind in Deutschland überwiegend kleinbetrieblich strukturiert. Für Kleinst- und Kleinunternehmen sollten höhere Fördersätze, vereinfachte Antragsunterlagen und verkürzte Prüfverfahren vorgesehen werden. Die Förderschwellen müssen so bemessen sein, dass auch kleinere Betriebe Investitionen tatsächlich umsetzen können.
4. Generationswechsel und Fachkräftesicherung als eigene Förderziele verankern:
Betriebsübernahmen, Einstieg junger Unternehmerinnen und Unternehmer, berufliche Ausbildung, Qualifizierung, Beratung sowie Investitionen in bessere Arbeitsbedingungen sollten ausdrücklich förderfähig sein. Ohne gezielte Unterstützung des Generationswechsels verliert der Sektor Produktionskapazität, Wissen und regionale Wertschöpfung.
5. Verarbeitung und Vermarktung praxistauglich stärken:
Die Förderung darf nicht an der Teichkante oder am Boot enden. Regionale Verarbeitung, mobile und stationäre Verkaufseinrichtungen, Kühlketten, Räuchereien, digitale Vermarktung und Kooperationen entlang der Wertschöpfungskette sind entscheidend, um höhere Wertschöpfung im Betrieb zu halten.
6. Programmänderungen schneller ermöglichen:
Da mögliche Änderungen frühestens Ende 2026 wirksam werden, müssen die Mitgliedstaaten ihre Programme ohne langwierige Verfahren anpassen können. Andernfalls erreicht die Vereinfachung die Betriebe zu spät.
7. WTO-Umsetzung ohne zusätzliche Belastung nachhaltiger Binnenbetriebe:
Die Umsetzung des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen darf nicht zu pauschalen Einschränkungen für nachhaltige Binnenfischerei und Aquakultur führen. Notwendig ist eine klare Abgrenzung zwischen international relevanten Subventionsverboten und zulässiger Unterstützung regionaler, nachhaltiger Lebensmittelerzeugung.
Der VDBA fordert die Kommission auf, die Änderung der EMFAF-Verordnung konsequent an der betrieblichen Praxis auszurichten. Entscheidend ist nicht eine weitere programmatische Zielbeschreibung, sondern ein Förderrahmen, der Investitionen tatsächlich auslöst, Betriebe entlastet und die Binnenfischerei und Aquakultur als Teil der europäischen Ernährungssicherung stärkt.
Gesetze/Verordnungen
11.07.2026
VDBA Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur & Fortentwicklung der naturschutz Eingriffsregelung
Das Gesetz soll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken, die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zu beschleunigen
Die Bundesregierung hat es sich mit dem Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zum Ziel gesetzt, in einem Naturflächenbedarfsgesetz die Ausweisung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und die Vernetzung von Ausgleichsmaßnahmen (Biotopverbund) zu erleichtern.
Das Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungsoll dazu beitragen, den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertung zu decken und die ökologische Vernetzung zu stärken sowie die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen. Zu diesem Zweck enthält das Gesetz Regelungen zu der Identifikation und Sicherung einer Naturflächenkulisse, zur Effektivierung der Eingriffsregelung, zur Bereitstellung von Flächen und Erleichterung der Maßnahmendurchführung und zu Anreizen für private Investitionen in die Natur.
Der VDBA vertritt die Meinung, dass Natur- und Klimaschutz nur gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftern gelingen kann und hat eine entsprechende Stellungnahme abgegeben.
EU
24.06.2026
Öffentliche EU Konsultation "Wassersektor – Beschleunigung der Digitalisierung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit"
Die geplante Digitalisierung des Wassersektors hat das Potenzial, das Leben für die Aquakultur teurer und komplizierter zu machen - Entsprechend hat sich der VDBA in dem Verfahren positioniert.
Über die Initiative:
Die Wasserbewirtschaftung in der EU erfordert ein intelligentes, digitales System, um Echtzeit-Vorhersagen zu verbessern und die Kosten zu senken. Die mit dieser Initiative angestrebte Beschleunigung der Digitalisierung wird durch die folgenden drei Säulen gestützt: KI-gestützte Big Data, großmaßstäbliche Nutzung des Internets der Dinge und routinemäßige Erdbeobachtung. Ziel der Initiative ist es, zuverlässige Dienstleistungen zu erbringen, Bürokratie abzubauen und einen wettbewerbsfähigen Markt zu fördern. Durch die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und Transparenz können bessere Daten für die Öffentlichkeit und eine intelligentere Bewirtschaftung der Wasserressourcen der EU sichergestellt werden.
Frist für Rückmeldungen: 27 Mai 2026 - 24 Juni 2026
Stellungnahme des Verbandes der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e.V. zum Konsultationsdokument der Europäischen Kommission „Wassersektor – Beschleunigung der Digitalisierung für eine bessere Bewirtschaftung und Nachhaltigkeit“
Die deutsche Binnenfischerei und Aquakultur unterstützen grundsätzlich das Ziel, die Wasserbewirtschaftung durch den Einsatz moderner digitaler Technologien effizienter, transparenter und widerstandsfähiger gegenüber den Folgen des Klimawandels zu gestalten. Eine verbesserte Datengrundlage kann dazu beitragen, wasserwirtschaftliche Entscheidungen zu objektivieren und vorhandene Wasserressourcen nachhaltiger zu nutzen.
Gleichzeitig weist die Europäische Kommission selbst darauf hin, dass hohe Investitionskosten derzeit zu den wesentlichen Hemmnissen der Digitalisierung im Wassersektor gehören. Für die überwiegend mittelständisch geprägten Unternehmen der Binnenaquakultur und Binnenfischerei gilt dies in besonderem Maße. Zusätzliche Anforderungen an Mess-, Sensor- und Übertragungstechnik sowie deren laufende Wartung, Kalibrierung, Datenspeicherung und Berichterstattung verursachen erhebliche Kosten. Diese dürfen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Aquakulturunternehmen nicht gefährden und müssen daher durch geeignete Förderinstrumente begleitet werden.
Vor diesem Hintergrund müssen sich mögliche Vorgaben zur Datenerfassung und Digitalisierung in einem angemessenen Verhältnis zum tatsächlichen Einfluss des jeweiligen Produktionsverfahrens auf den Landschaftswasserhaushalt bewegen. Eine pauschale Erfassung sämtlicher Wasserströme würde den sehr unterschiedlichen Produktionssystemen innerhalb der Aquakultur nicht gerecht. Erfasst werden sollten ausschließlich solche Wasserparameter, die durch den jeweiligen Betrieb tatsächlich beeinflusst werden können und zugleich für wasserwirtschaftliche Entscheidungen von relevanter Bedeutung sind. Die Datenerhebung muss sich auf einen klar definierten wasserwirtschaftlichen Mehrwert stützen und darf nicht zum Selbstzweck werden.
Besondere Bedeutung kommt dabei der Bewertung von Wasserverlusten zu. Verdunstung und insbesondere Versickerung dürfen nicht als Wasserverbrauch eingestuft werden. Beide Vorgänge sind integrale Bestandteile des natürlichen Landschaftswasserhaushalts. Während Verdunstung zum atmosphärischen Wasserkreislauf beiträgt, stellt die Versickerung einen wesentlichen Prozess der Grundwasserneubildung dar. Dies gilt insbesondere für Teichgebiete, deren Wasserflächen und durchströmte Böden einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung regionaler Wasserhaushalte leisten. Gerade vor dem Hintergrund vielerorts rückläufiger Grundwasserneubildungsraten wäre es fachlich nicht nachvollziehbar, die für die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung unentbehrlichen Versickerungsprozesse als Wasserverbrauch zu bewerten oder daraus finanzielle Belastungen für die Betriebe abzuleiten.
Mit Sorge sehen wir daher mögliche Entwicklungen, bei denen die durch die Digitalisierung geschaffene Datengrundlage künftig zur Ausweitung von Wassernutzungsentgelten oder vergleichbaren Abgaben auf bislang privilegierte Nutzungsformen herangezogen werden könnte. Die Erhebung von Wasserentgelten darf nicht auf Bilanzierungsansätzen beruhen, die natürliche Prozesse wie Versickerung oder Speicherwirkungen von Gewässern als Verbrauch behandeln. Vielmehr müssen die tatsächlichen Wirkungen auf den Landschaftswasserhaushalt differenziert bewertet werden.
Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass mögliche Systeme zur Priorisierung von Wasserzuteilungen in Trocken- und Dürreperioden nicht ausschließlich auf Basis von Entnahmemengen oder kurzfristigen Wasserbilanzen erfolgen. Insbesondere die Teichwirtschaft erbringt vielfältige wasserwirtschaftliche und ökologische Leistungen, die in entsprechende Entscheidungen einbezogen werden müssen. Hierzu zählen die Wasserrückhaltung in der Landschaft, die Verzögerung von Abflussspitzen, die Förderung der Grundwasserneubildung durch Versickerungsprozesse sowie die Bereitstellung wertvoller Lebensräume für zahlreiche wassergebundene Tier- und Pflanzenarten.
Die europäische Teichwirtschaft zählt zu den artenreichsten und ökologisch wertvollsten Formen der Landnutzung. Ihre positiven Wirkungen auf Biodiversität, Landschaftswasserhaushalt und Klimaanpassung müssen bei künftigen wasserwirtschaftlichen Steuerungsinstrumenten angemessen berücksichtigt und gegen konkurrierende Nutzungsansprüche abgewogen werden. Eine Priorisierung allein anhand technischer Effizienzkennzahlen würde den tatsächlichen Leistungen dieser Bewirtschaftungsform nicht gerecht.
Die Digitalisierung des Wassersektors kann einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Wasserresillienz Europas leisten. Voraussetzung dafür ist jedoch ein verhältnismäßiger Ansatz, der die unterschiedlichen Funktionen und Wirkungen der einzelnen Wassernutzer berücksichtigt, zusätzliche Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen vermeidet und die vielfältigen positiven Beiträge der Binnenfischerei und Aquakultur für Wasserhaushalt, Klimaanpassung und Biodiversität angemessen würdigt.
Gesetze/Verordnungen
16.06.2026
Online-Beteiligung am Nationalen Wiederherstellungsplan des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Das BMUKN hat eine Online-Beteiligung zum Nationalen Wiederherstellungsplan bis zum 25. Juni 2026 eingerichtet. Der VDBA hat sich zu "Nationaler Kontext", "Übergeordnete Maßnahmen" & "Spezifische Maßnahmen für Artikel 4" positioniert.
Die EU-Wiederherstellungsverordnung (W-VO) verpflichtet alle Mitgliedstaaten, innerhalb von zwei Jahren nach ihrem Inkrafttreten einen nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) zu erarbeiten. In diesem Plan legt der jeweilige Staat dar, wie er die Ziele der Verordnung erreichen will. Das können zum Beispiel konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen, die Festlegung von Flächen, Zeitplänen sowie die Bewertung der Klimawirksamkeit und sozio-ökonomischer Auswirkungen sein. Das Format des NWP und die erforderlichen Inhalte sind dabei von der EU-Kommission für alle Mitgliedstaaten einheitlich vorgegeben worden. In Deutschland wird der NWP vom Bund in enger Zusammenarbeit mit den Bundesländern entwickelt. Ein zentrales Element dabei ist eine offene, transparente und inklusive Beteiligung der Öffentlichkeit.
Auf der vom BMUKN eingerichteten Plattform hat man die Möglichkeit, den ersten Entwurf des deutschen NWP zu lesen und direkt an den entsprechenden Stellen des Entwrufs zu kommentieren.
Nach Abschluss der Online-Beteiligung wird der Entwurf überarbeitet. Die eingegangenen Kommentare werden geprüft und soweit möglich in die Überarbeitung einbezogen.
Stellungnahme des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur zum Rohentwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans (NWP)
Zusammenfassung des nationalen Wiederherstellungsplans
Nationaler Kontext
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur sieht den vorliegenden Rohentwurf des Nationalen Wiederherstellungsplans mit großer Sorge. Der Entwurf wird weder den fachlichen Anforderungen an eine belastbare Planungsgrundlage gerecht noch den praktischen Realitäten der Flächennutzung in Deutschland. In seiner jetzigen Form ist er Ausdruck einer grundlegenden Planungsunsicherheit bei der Umsetzung der EU-Naturwiederherstellungsverordnung.
Bereits nach den eigenen Begleitunterlagen zum Plan ist eine bundesweite Ermittlung konkreter Flächen zur Wiederherstellung von Lebensraumtypen und Habitaten geschützter Arten derzeit nicht möglich gewesen. Stattdessen wurden lediglich „Suchräume“ definiert, deren Konkretisierung erst später erfolgen soll. Damit fehlt eine zentrale Grundlage für jede seriöse Maßnahmenplanung.
Ebenso wird eingeräumt, dass wesentliche Zielgrößen – etwa das „zufriedenstellende Niveau“ vieler Wiederherstellungsziele – noch nicht feststehen oder näher definiert sind und deshalb selbst langfristige Finanzbedarfe bis 2050 nicht angegeben werden konnten.
Auch die Kostenschätzungen beruhen ausdrücklich auf Grobschätzungen mit erheblicher Unsicherheit. Zugleich steht die Finanzierung sämtlicher Maßnahmen unter Haushaltsvorbehalt und ist weder auf EU- noch auf nationaler Ebene gesichert.
Hinzu kommt, dass die den Behörden vorliegenden Daten zum Zustand und Vorhandensein geschützter Lebensraumtypen oft veraltet sind, Daten entsprechend gar nicht mehr dem aktuellen Zustand entsprechen und erstmal eine flächendeckende Kontrolle der tatsächlichen Gegebenheiten durchgeführt werden müsste.
Ohne belastbare Kenntnisse über das tatsächliche Vorkommen und den Zustand geschützter Lebensraumtypen, die Habitate und das Vorkommen geschützter Arten sowie weitere Schutzgüter der Naturwiederherstellungsverordnung, ohne eine seriöse Kostenschätzung und ohne eine gesicherte Finanzierung macht dieser Entwurf für den Nationalen Wiederherstellungsplan Deutschlands keinen Sinn. Er ist vielmehr Zeugnis der Planlosigkeit, mit der die Naturwiederherstellungsverordnung von Beginn an erarbeitet, beschlossen und nunmehr umgesetzt werden soll.
Aus Sicht der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur ist der derzeitige Ansatz daher zum Scheitern verurteilt. Die extrem ambitionierten Zielsetzungen der Verordnung können nur erreicht werden, wenn Flächenbewirtschafter und Flächeneigentümer frühzeitig, verbindlich und auf Augenhöhe in Planung und Umsetzung eingebunden werden – nicht erst im Rahmen formaler Öffentlichkeits-beteiligungsschritte.
Die Erfahrungen aus der Umsetzung von Natura 2000 zeigen deutlich, welche Folgen eine unzureichende Beteiligung der betroffenen Nutzergruppen hat. Der damals entstandene Vertrauensverlust gegenüber Politik und Naturschutz wirkt bis heute nach und stellt eine schwere Hypothek für die Umsetzung neuer Naturschutzinstrumente dar. Erfolgreicher Natur- und Artenschutz kann in der Fläche nur gelingen, wenn Flächeneigentümer und Bewirtschafter in jeder Phase der Planung und Umsetzung tatsächlich beteiligt, angehört und mitgenommen werden.
Hinzu kommt, dass zahlreiche Schutzgüter, deren Erhaltungszustand durch die Wiederherstellungsverordnung verbessert werden soll, unmittelbar auf eine kontinuierliche Nutzung angewiesen sind. Dies gilt für Dauergrünland ebenso wie für Heidelandschaften oder die traditionellen Teichlandschaften Deutschlands. Die dort vorhandene außergewöhnliche Artenvielfalt existiert nicht trotz, sondern gerade wegen der jahrhundertelangen Bewirtschaftung.
Diese Bewirtschaftung wird jedoch seit Jahrzehnten als „Problem“ dargestellt und massiv durch einen überzogenen Artenschutz insbesondere für Kormoran, Biber und Fischotter beeinträchtigt. Die wirtschaftliche Grundlage vieler Teichwirtschaftsbetriebe wird dadurch zunehmend entzogen. Damit gefährdet dieser Ansatz nicht nur die Existenz der Unternehmen, sondern zugleich den Fortbestand der von ihnen gepflegten Teichlandschaften mit ihren geschützten Lebensraumtypen, streng geschützten Arten und vielfältigen Ökosystemleistungen. Hinzu kommt die oft zweifelhafte Festlegung der FFH/Natura 2000 Zielarten, die in aquatischen Lebensräumen oft nur den Fischotter – einen opportunistischen Prädator geschützter Fisch-, Mollusken- und Amphibienarten – als einzig schützenswerte Art benennen.
Ohne ein energisches Gegensteuern droht neben dem Verlust der zumeist familiengeführten Betriebe und ihrer regionalen Wertschöpfung, die auch die Lebensmittelversorgung mit einem sehr hochwertigen, natürlichen Produkt beinhaltet, gleichzeitig der Verlust ganzer Kulturlandschaften, deren Biodiversität bislang wesentlich durch nachhaltige Nutzung gesichert wurde (Verhinderung von Verbuschung / Verwaldung).
Auch die Binnenfischerei leistet einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung aquatischer Ökosysteme. Durch die nachhaltige Entnahme von Fischbiomasse für die lokale Lebensmittelversorgung trägt sie wesentlich zum Nährstoffaustrag aus eutrophierten Gewässern bei. Gleichzeitig führen zunehmende Prädation u.a. durch Kormorane, Reiher, Haubentaucher und Fischotter sowie restriktive artenschutzrechtliche Vorgaben zu erheblichen wirtschaftlichen Belastungen der Betriebe. Der anhaltende Rückgang der Erträge und Betriebszahlen verdeutlicht die dramatische Lage der Branche.
Bei der Planung und Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung müssen solche Zielkonflikte berücksichtigt und aufgelöst werden. Anderenfalls droht eine weitere Verschlechterung der Erhaltungszustände genau jener Lebensraumtypen und Arten, deren Verbesserung Ziel der Verordnung ist. Eine solche Verschlechterung widerspricht ausdrücklich den Vorgaben der Verordnung selbst.
Der Nationale Wiederherstellungsplan und die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge seiner Erstellung stellen den ersten Lackmustest für die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung dar. Die bislang vorliegenden Unterlagen und Beteiligungsprozesse bleiben jedoch erschreckend oberflächlich und lassen weder eine belastbare Datengrundlage noch eine realistische Umsetzungsstrategie erkennen.
Der Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Nationalen Wiederherstellungsplans auf Basis belastbarer Datengrundlagen, transparenter Finanzierungsstrategien und einer echten Beteiligung der Flächennutzer. Ohne diese Voraussetzungen ist ein Scheitern der Umsetzung absehbar.
2. Übergeordnete Maßnahmen - Er. Nr. 5 Wildnisfonds
„In Deutschland soll wieder mehr Wildnis entstehen. Laut Nationaler Strategie zur biologischen Vielfalt (NBS) soll sich die Natur auf mindestens zwei Prozent der Fläche Deutschlands wieder nach ihren eigenen Gesetzmäßigkeiten entwickeln. […]
Fördermittel werden für den Erwerb von geeigneten Flächen und Nutzungsrechten gewährt und damit verbunden die dauerhafte Sicherung der Flächen für die Wildnisentwicklung bzw. eigendynamische Entwicklung gewährleistet.“
VDBA: Der Einsatz erheblicher öffentlicher Mittel für den Flächenerwerb, mit dem Ziel dauerhafter Nutzungsaufgabe / Sicherung der Flächen für die Wildnisentwicklung bzw. eigendynamische Entwicklung, ist im Bereich der Feuchtgebiet-Ökosysteme, vor allem der Seen, absolut kritisch zu betrachten. Die zur Fischproduktion genutzten Seen/Teiche haben hochgradige Ökosystemleistung und tragen wesentlich zur Grundwasserbildung, zum Wasserrückhalt in der Fläche, zur Klimaregulation und zum Habitat Angebot für geschützte Wildtiere bei.
Teichwirtschaften sind Hot-Spots der Biodiversität (daher meist als FFH oder Natura 200 Gebiete deklariert) und als solche vor Verwilderung, Verbuschung und Sukzession zu schützen, um ihre Schutzziele beibehalten zu können. Auch wenn teichwirtschaftlich genutzte Seen/Teiche Kulturlandschaften sind, die ihren Wert durch Nutzung haben, hat diese teils Jahrhundertelange Nutzung die schützenswerten Habitate geprägt und die Schutzziele hervorgebracht. Die Aufgabe der Bewirtschaftung und das überlassen der Flächen für eigendynamische Entwicklung würde diese Schutzziele durch Sukzession zu nicht machen, da die wertvollen aquatischen Habitate ohne Pflege in kürzester Zeit Verlanden und Verbuschen würden. Dies wäre für die seltenen aquatischen und amphibischen Arten die Teichwirtschaften ihr Zuhause nennen sowie für die Grundwasserspeicherung zur Generierung von Trinkwasser fatal und würde auch für Zugvögel, lokale Wildtiere und Pflanzen den Verlust kompletter Lebensräume bedeuten.
Der Lebensraum würde umgewandelt und letztendlich zu Wald deklariert werden, die wichtigen Ökosystemleistungen von aquatischen Habitaten, sowie die bedrohten und geschützten (semi-)aquatischen Arten, wären jedoch in kürzester Zeit unwiederbringlich verloren, oder nur durch sehr kosten- und arbeitsintensiven Aufwand wiederherzustellen.
- Bundesprogramm Biologische Vielfalt (BPBV) „Die geförderten Maßnahmen sollen dazu beitragen, den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland zu stoppen und mittel- bis langfristig in einen positiven Trend umzukehren. Sie müssen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung sowie der Entwicklung der biologischen Vielfalt dienen und über die rechtlich geforderten Standards hinausgehen. […] Mit dem Bundesprogramm werden Vorhaben in fünf Förderschwerpunkten gefördert, denen im Rahmen der Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen: - Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands (Verantwortungsarten) - Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland - Sicherung von Ökosystemleistungen […]“
VDBA: Der VDBA unterstützt das BPBV ausdrücklich, weist jedoch darauf hin, dass es Möglichkeiten der Unterstützung von Teichwirtschaften (Hotspots der Biodiversität und Erbringer wichtiger Ökosystemleistungen) als natürliches Wasserreservoir geben sollte. Als besonders wichtig erachten wir auch, dass eine Finanzierung der nachhaltigen Nutzung und der Pflege von Teichwirtschaften, FFH- und Natura-2000-Gebieten durch Flächenausgleichsprogramme oder zusätzliche Förderung möglich gemacht werden muss. Es kann nicht sein, dass der Erhalt dieser wichtigen Gebiete und der darin vorkommenden schützenswerten Arten durch Mangel an Finanzierungsoptionen für die Instandhaltung und Pflege gefährdet ist.
3. Spezifische Maßnahmen für Artikel 4 - Neu-Etablierung von Amphibien-Habitaten (DE-000031)
VDBA: Der VDBA begrüßt die DE-000031 grundsätzlich, weist jedoch darauf hin, dass wichtige aquatische Habitate in der Binnenaquakultur und Teichwirtschaft bereits bestehen, diese aber zunehmend gefährdet sind. Der Verlust familiengeführter Betriebe, da eine Wirtschaftlichkeit durch Prädation (Kormorane, Reiher, Haubentaucher und Fischotter) oft nicht mehr gegeben ist, führt unweigerlich zur Aufgabe der Bewirtschaftung. Dies führt zum Verlust ganzer aquat. Kulturlandschaften durch Sukzession, deren Biodiversität durch Nutzung gesichert wurde. Würde mehr in den Schutz bestehender Habitate investiert und die Ökosystemdienstleistungen der Teichwirtschaften mehr anerkannt, müssten teils gar keine neuen Habitate etabliert werden.
Weiterhin ist wichtig, dass auch neue Habitate für spezifische Amphibien-Arten gepflegt werden müssen um ihren Wert als Habitat für diese Arten zu erhalten (Bsp. Gelbbauchunke/ Sorraia-Wildpferde). Eigendynamische Wildnisentwicklung ist keine Option.
Wichtige branchenrelevante Webseiten
Aquakulturinfo - Das Informationsportal zur Aquakultur des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei
Copa Cogeca (General Confederation of Agricultural Cooperatives) vertritt die Interessen der Agrar-, Forst- und Fischereigenossenschaften bei der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene.
AAC (Aquaculture Advisory Council) berät die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten in allen Rechtsfragen rund um Fischerei und Aquakultur.
FEAP (Federation of European Aquaculture Producers) ist die Stimme der professionellen Fischerei und Aquakultur in Europa.
Im Mittelpunkt der Arbeiten des FLI stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d. h. zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen.
Young fishermen
2020 war alles anders. 2020 haben sich viele (gezwungene) Veränderungen und Innovationen ergeben. Dazu zählt im Fischereibereich die Gründung der Arbeitsgruppe Young Fishermen (YFM). Seit 2025 als offizielle Sparte im Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) stehen sie in den Startlöchern, um ihre Zukunft in der Fischzucht & Fischerei selbst mitzugestalten.