Fischotterausgleich in Bayern bis zu 100%Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetztStaatliche Beihilfen: Kommission bittet um Stellungnahmen zur vorgeschlagenen Überarbeitung der EU-Beihilfevorschriften für die Land- und Forstwirtsch
Verband der deutschen Binnenfischerei und Aquakultur e. v.
Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
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Aufgabe und Zweck des VDBA ist die nationale, gemeinschaftliche und internationale Vertretung aller Belange der deutschen Fischzucht, Fischhaltung sowie der Seen- und Flussfischerei. Der VDBA setzt sich für den Natur-, Gewässer- und Tierschutz ein. Er fördert die Union der Berufsfischer und Angler und ist Mitglied im Deutschen Fischerei-Verband e. V..
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14.03.2026
VDBA im Austausch mit Bundesumweltminister Schneider
Am Donnerstag 12.2.26 hatte der VDBA, vertreten durch Präsident B. Feneis und die Vorsitzende der Young Fishermen Anna Klupp, die Gelegenheit Herrn Bundesumweltminister Carsten Schneider zu sprechen.
Bei dem Termin im Fischereibetrieb Stier in Bärnau war es möglich, ohne Zeitdruck mit dem Minister diverse Themen, die den Teichwirten auf den Nägeln brennen, konstruktiv zu besprechen.
Das Verständnis, das er uns entgegenbrachte, insbesondere bezgl. der Prädatorenproblematik, ist nicht zuletzt inst der Tatsache begründet, dass er selbst ein passionierter Angler ist. Damit war ein Grundverständnis im Gespräch bereits gegeben. Trotz alledem waren viele Details unserer Sorgen und Nöte, für den Minister in der Brisanz wie sie uns trifft, neu.
Einige Punkte wurden besonders betont:
Die Akute Existenzbedrohung der Branche insgesamt, sowie regional ganzer Landstriche durch Prädatoren, v.a. Otter u. Kormoran. Sowie die damit einhergehende kathastrophale Schädigung vieler Arten auf der Roten Liste (Amphibien, Vögel, Vegetation…)
Der unsinnige mittlerweile überholte Schutz von Prädatoren, die
an der Spitze der Nahrungspyramide (https://de.wikipedia.org/wiki/Trophieniveau) sind, und damit selbst nicht länger in ihrem Bestand bedroht sind,
die durch das bisherige Management, wenn überhaupt vorhanden, zahlenmäßig noch nicht einmal zurückgedrängt werden und damit die Fischbestände traditioneller Teichwirtschaften bedrohen und auch in den freien Gewässern viele Tiere der roten Lliste regional ausrotten.
Die Konsequenz ist die eine großflächige Aufgabe der Teichwirtschaft , die einen nie wieder rückgängig zumachenden Schaden an ganzen Ökosystemen und wertvollen aquatischen Habitaten zur Folge hat.
FPhotovoltaik an- und auf den Teichen, damit verbundene Abstandsregeln, Nutzungsbedingungen, und Umweltschutzauflagen.In dem Gespräch mit Minister Schneider wurde uns vermittelt, dass viele Zustände bislang dort nicht so dramatisch wahrgenommen wurden und daher, das wichtigste Ergebnis:
Der direkte Kontakt unserer Branche mit dem Ministerium und auch demn Minister persönlich, wird ausdrücklich für wichtig gehaltenerachtet. Das Angebot diesen ersten direkten Meinungsaustausch aufrecht zu halten nehmen wir gerne an und werden den Wert dieser Aussage an den Ergebnissen messen.
Gemeinsamer Brief von Aquakultur- und Fischereiverbänden zum mehrjährigen Finanzrahmen an die EU-Behörden
Dieser fordert die Staats- und Regierungschefs der EU auf, im nächsten Haushalt (2028–2034) eine angemessene Finanzierung für die Aquakultur und die Fischerei sicherzustellen.
Die FEAP hat gemeinsam mit Europeche, EAPO und Seafood Europe einen gemeinsamen Brief an die Staats- und Regierungschefs der EU gerichtet, in dem sie diese dringend auffordert, im nächsten EU-Haushalt (MFR 2028–2034) eine angemessene Finanzierung für die Aquakultur und die Fischerei sicherzustellen.
Der aktuelle Vorschlag würde eine Kürzung der dafür vorgesehenen Mittel um über 67 % bedeuten, was ein ernsthaftes Risiko für die Wettbewerbsfähigkeit, die Nachhaltigkeit und den Beitrag unseres Sektors zur Ernährungssicherheit der EU darstellt.
Wir unterstützen die Position des Europäischen Parlaments: Mindestens 6,1 Milliarden Euro (inflationsbereinigt) müssen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik zweckgebunden für Fischerei und Aquakultur bereitgestellt werden.
Sehr geehrte Kommissare,
wir, als Vertreter des europäischen Fischerei- und Aquakultursektors, sind äußerst besorgt darüber, dass die Bedürfnisse des Fischerei- und Aquakultursektors in der derzeitigen Fassung des Vorschlags für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028–2034 nicht ausreichend berücksichtigt werden.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die entschiedenen und übereinstimmenden Standpunkte des Europäischen Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses hinweisen.
Beide EU-Organe haben deutlich die Notwendigkeit eines spezifischen und verstärkten Finanzrahmens für die Fischerei unterstrichen, einschließlich einer garantierten Zuweisung von mindestens 6,1 Mrd. EUR – wie im aktuellen MFR –, inflationsbereinigt, was den Status der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) als ausschließliche Zuständigkeit der EU und die strategische Bedeutung von Fischerei und Aquakultur für Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit und den Zusammenhalt in den Küstenregionen widerspiegelt. Diese breite institutionelle Übereinstimmung bildet eine solide Grundlage für die Stärkung des Vorschlags der Kommission.
Fischerei und Aquakultur als Säulen der Ernährungssicherheit und strategischen Autonomie der EU
Die Kommission hat wiederholt betont, dass Ernährungssicherheit ein Kernbestandteil der strategischen Autonomie der Union ist. Fischerei und Aquakultur sind in dieser Hinsicht unverzichtbar. Sie liefern hochwertiges, kohlenstoffarmes Eiweiß, unterstützen diversifizierte Lieferketten und verringern die Abhängigkeit von Importen in einem globalen Kontext, der durch zunehmende geopolitische und klimabedingte Unsicherheiten gekennzeichnet ist.
Der aktuelle Vorschlag für den MFR 2028–2034 sieht jedoch eine Kürzung der zweckgebundenen Mittel für Fischerei und Aquakultur um mehr als 67 % im Vergleich zum aktuellen Programmplanungszeitraum vor. Die Wiederherstellung der Mittel für Fischerei und Aquakultur auf ein Niveau, das eine proportionale Behandlung aller Primärsektoren widerspiegelt, würde eine begrenzte Haushaltsanpassung auf EU-Ebene erfordern, gleichzeitig aber erhebliche Vorteile in Bezug auf Ernährungssicherheit, Resilienz und territorialen Zusammenhalt mit sich bringen.
Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und politische Umsetzung
Die Kommission hat immer wieder betont, dass Wettbewerbsfähigkeit und Innovation für die Zukunft der europäischen Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind, einschließlich der Sektoren Agrar- und Ernährungswirtschaft sowie der blauen Wirtschaft. Für die Fischerei und Aquakultur ist eine angemessene und vorhersehbare Finanzierung eine Voraussetzung für Investitionen in Dekarbonisierung, Digitalisierung, Selektivität, Datenerhebung, Kontrolle, Verbesserung der Umweltleistung und Innovation.
Das derzeit im Vorschlag für den MFR 2028–2034 vorgesehene Finanzierungsniveau würde die Fähigkeit des Sektors, diesen Erwartungen gerecht zu werden, erheblich einschränken. Es würde die Fähigkeit der Union schwächen, die rechtsverbindlichen Ziele der GFP zu erreichen, und die Gefahr einer wachsenden Kluft zwischen regulatorischen Ambitionen und operativer Realität mit sich bringen. Dies würde letztlich die Wirksamkeit der Politik, das Vertrauen der Investoren und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit des Sektors untergraben.
Eine mit angemessenen finanziellen Mitteln ausgestattete GFP ist kein Kostenfaktor, sondern eine strategische Investition in die Widerstandsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Lebensmittelsystems und der maritimen Wirtschaft.
Führung, Rechtssicherheit und wirksame Umsetzung
Die Kommission hat zudem stets die Bedeutung von Vereinfachung, Rechtssicherheit und wirksamer Führung in den EU-Ausgabenprogrammen hervorgehoben. Fischereibezogene Maßnahmen stützen sich jedoch weitgehend auf unverbindliche Verweise in den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen, ohne dass gewährleistet ist, dass die Mitgliedstaaten ausreichende Mittel bereitstellen werden. Somit besteht die Gefahr, dass Fischerei und Aquakultur im Rahmen des vorliegenden Vorschlags mit anderen, höher priorisierten nationalen Politikbereichen (z. B. Sicherheit und Verteidigung) konkurrieren, was dazu führt, dass Fischerei und Aquakultur nicht die erforderliche Mindestfinanzierung auf nationaler Ebene erhalten, wodurch erhebliche Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und eine Diskrepanz zwischen den politischen Zielen der EU und den auf EU-Ebene bereitgestellten Mitteln entstehen.
Für eine vollständig harmonisierte EU-Politik, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union fällt, birgt dieser Ansatz die Gefahr einer fragmentierten Umsetzung und einer Schwächung der politischen Kohärenz. Die Einführung spezifischer Rechtsvorschriften für Fischerei und Aquakultur würde die Vorhersehbarkeit erhöhen, eine einheitliche Umsetzung in allen Mitgliedstaaten gewährleisten und die Glaubwürdigkeit des EU-Handelns in Küsten- und Flussanrainerregionen stärken.
Territorialer Zusammenhalt und soziale Widerstandsfähigkeit
Fischerei, Aquakultur und die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen sind integraler Bestandteil des wirtschaftlichen und sozialen Gefüges vieler Küsten-, Fluss- und Regionen in äußerster Randlage. In vielen Gebieten sichern sie einen erheblichen Anteil der Beschäftigung und der lokalen Wirtschaftstätigkeit und tragen damit unmittelbar zum territorialen Zusammenhalt und zur sozialen Widerstandsfähigkeit bei – Ziele, die die Kommission zu Recht in den Mittelpunkt des europäischen Projekts gestellt hat.
Die Gewährleistung einer sichtbaren und greifbaren Unterstützung der Küstengemeinden durch die EU ist daher von entscheidender Bedeutung, um Vertrauen, Stabilität und ein konstruktives Engagement für die politischen Ziele der Union aufrechtzuerhalten.
Vorgeschlagener Weg nach vorn
Im Einklang mit den Standpunkten des Europäischen Parlaments und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses und in voller Übereinstimmung mit den Prioritäten der Kommission in den Bereichen Ernährungssicherheit, strategische Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit schlagen wir respektvoll folgende gezielte Anpassungen vor:
• Wiederherstellung von Fairness und strategischem Gleichgewicht im nächsten EU-Haushalt durch eine Erhöhung der zweckgebundenen Mindestzuweisung für Fischerei und Aquakultur, sodass zumindest das derzeitige Finanzierungsniveau des MFR real (inflationsbereinigt) gewahrt bleibt, sowie durch die Gewährung des Zugangs des Sektors zur vorzeitigen Inanspruchnahme von Mitteln aus der mittelfristigen Überprüfung. Dies würde die derzeitige Unverhältnismäßigkeit korrigieren, die Ernährungssicherheit und Autonomie der EU stärken, die Kohärenz zwischen den Mitgliedstaaten gewährleisten und dringende Investitionen in Wettbewerbsfähigkeit, Flottenmodernisierung, Digitalisierung und Generationswechsel in Küsten- und ländlichen Regionen ermöglichen.
• Sicherstellung der Glaubwürdigkeit und Umsetzbarkeit der Gemeinsamen Fischereipolitik durch die Verankerung verbindlicher Finanzierungsgarantien im künftigen MFR. Dies sollte die obligatorische Zuweisung von NRP-Mitteln (Nationale Reformprogramme/Pläne) für die Kernprioritäten der GFP sowie einen geschützten Finanzrahmen für Kontrolle und Datenerhebung umfassen, um zu verhindern, dass diese Verpflichtungen Investitionen in Nachhaltigkeit, Innovation und Resilienz verdrängen.
Die europäischen Wertschöpfungsketten in der Fischerei und Aquakultur bleiben ein engagierter und konstruktiver Partner bei der Verwirklichung der Ziele der Union.
Wir sind überzeugt, dass eine ausgewogene und angemessen finanzierte GFP die Fähigkeit der EU stärken wird, in einem zunehmend komplexen globalen Umfeld strategisch, wettbewerbsfähig und nachhaltig zu handeln.
Wir würden die Gelegenheit begrüßen, in einen weiteren Dialog mit Ihnen und den zuständigen Mitgliedern des Kollegiums zu treten, um zu einem kohärenten, widerstandsfähigen und zukunftsorientierten Rahmen beizutragen.
Im Namen der europäischen Fischerei- und Aquakultursektoren sowie der Lieferketten
Das Dokument kann im englischen Original unten rechts heruntergeladen werden.
Prädatoren
26.01.2026
Auswirkungen der Kormoranprädation auf die Fischerei und Aquakultur in der EU
Aktuelle Übersicht zur Kormoranprädation in der EU
Briefing vom 20.01.2026
Der Kormoran hat erhebliche und weitreichende Auswirkungen auf Fischbestände und Aquakulturanlagen. Aufgrund seiner Prädationstätigkeit wurde der Kormoran im 19. und frühen 20. Jahrhundert stark verfolgt, steht aber seit Inkrafttreten der EU-Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 unter Schutz. Seine Population hat sich seitdem deutlich erholt. Obwohl die Jagd auf den Vogel verboten ist, erlaubt die Vogelschutzrichtlinie Ausnahmeregelungen, um schwere Schäden an Wildfischbeständen und Fischzuchten zu verhindern. Diese Ausnahmeregelungen werden von den Mitgliedstaaten in sehr unterschiedlicher Weise genutzt.
Das Europäische Parlament forderte 2008 die Annahme eines europäischen Kormoranmanagementplans, um die zunehmenden Auswirkungen der Kormorane auf Fischbestände, Fischerei und Aquakultur zu minimieren. Diese Forderung wurde in den Entschließungen des Parlaments zur Aquakultur von 2018 und 2022 bekräftigt. Auch auf den Ratssitzungen im September und Oktober 2025 forderten mehrere Mitgliedstaaten die Europäische Kommission nachdrücklich auf, das EU-weite Management der Kormoranpopulationen zu koordinieren.
Im Anschluss an die jüngsten Gespräche führte die Kommission im Oktober 2025 einen strukturierten Dialog mit den Mitgliedstaaten. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die Kommission aktualisierte Leitlinien zur Anwendung von Ausnahmeregelungen gemäß der Vogelschutzrichtlinie. Im November 2025 veröffentlichte die Europäische Binnenfischerei- und Aquakultur-Beratungskommission, ein zwischenstaatliches Beratungsgremium für Fischereifragen, ihren endgültigen Rahmen für einen Managementplan im Rahmen eines von der EU kofinanzierten Projekts.
Ziel dieser Initiative ist es, den günstigen Erhaltungszustand des Kormorans zu erhalten und gleichzeitig Fischarten und Aquakulturanlagen zu schützen.
Hierzu ist nun ein umfagnreicher „Briefing“-Artikel in Englischer Sprache erschienen.
(„Briefing“-Artikel bieten forschungsbasierte Handlungsempfehlungen zu drängenden wirtschaftlichen Herausforderungen und sind in einer für Laien verständlichen Sprache verfasst. Sie sollen so kurz wie möglich sein, aber dennoch ausreichend ausführlich, um ein politisches Problem eingehend zu beleuchten)
EU
18.01.2026
Berliner Agrarministerkonferenz 2026: Ein Ort für Brücken, nicht für Gräben
Ministerinnen und Minister aus rund 60 Staaten wollen effizientere Wassernutzung in der Landwirtschaft fördern
Unter Vorsitz des Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, fand heute die 18. Berliner Agrarministerkonferenz mit Agrarministerinnen und Agrarministern aus 61 Staaten sowie Vertreterinnen und Vertretern von 14 internationalen Organisationen statt. In ihrer Abschlusserklärung betonten die Ministerinnen und Minister, dass die Landwirtschaft auf ausreichend Wasser angewiesen ist, um Lebensmittel zu produzieren. Landwirtschaft spielt damit eine Schlüsselrolle für die globale Ernährungssicherheit. Zugleich machten die Agrarminister deutlich, dass die Landwirtschaft als einer der größten Wassernutzer ein zentraler Teil der Lösung bei der Bewältigung von Wasserknappheit ist. Sie kann entscheidend zu einer nachhaltigen Wassernutzung beitragen und wirksame Lösungen für eine globale Wasserresilienz liefern.
Dazu sagt Bundesminister Rainer: „Wasser entscheidet über Ernten, Ernten entscheiden über Ernährung und eine gesicherte Ernährung entscheidet über unsere Zukunft. Uns Agrarministerinnen und Agrarminister eint ein Auftrag: die Produktivität der Land- und Ernährungswirtschaft zu stärken, Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und damit die Einkommen der Höfe zu stabilisieren. Und dabei ist klar: Landwirtschaft braucht Wasser.
Ich freue mich, dass heute von Berlin das klare Bekenntnis ausgeht, dass die Landwirtschaft nicht das Problem, sondern ein zentraler Teil der Lösung für eine nachhaltige Wassernutzung ist. Darauf haben wir uns in unserer Abschlusserklärung verständigt. Diese Abschlusserklärung ist der Ausdruck unseres gemeinsamen Willens, Verantwortung zu übernehmen. Wir bekennen uns dazu, eine effizientere Wassernutzung in der Landwirtschaft zu fördern, etwa durch präzise Bewässerung, Wassereinsparung, besseren Bodenschutz und die Reduzierung von Lebensmittelverlusten. Das zeigt, dass die Agrarministerkonferenz ein Ort für Brücken ist, nicht für Gräben.“
Die Ministerinnen und Minister haben zudem gefordert, die Stimme der Landwirtschaft im Vorfeld der UN-Wasserkonferenz 2026 zu stärken und den Sektor in der globalen Wasserpolitik einzubeziehen.
Die wichtigsten Punkte der Abschlusserklärung für die Fischerei sind: 2. Wir unterstreichen, dass Wasser für alles Leben auf der Erde, für unsere Volkswirtschaften und für unsere Ernährungssysteme unverzichtbar ist. Unsere Landwirtinnen und Landwirte und Fischerinnen und Fischer sind auf Wasser angewiesen, um die Ernährungssicherheit zu gewährleisten. Wasserstress ist jedoch eine der größten Bedrohungen des 21. Jahrhunderts, unter der mehr als zwei Milliarden Menschen leiden. … Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur sind weltweit stark von wachsender Wassernutzungskonkurrenz betroffen, was es immer schwieriger macht, ihre Rolle bei der Gewährleistung von Ernährungssicherheit und -qualität und der schrittweisen Verwirklichung des Rechts auf angemessene Nahrung zu erfüllen. …
Blaue Bioökonomie stärken
13. In Übereinstimmung mit dem GFFA-Kommuniqué 2025 zur Bioökonomie betonen wir die zentrale Rolle einer nachhaltigen blauen Bioökonomie für alle Branchen und Sektoren, die mit Ozeanen, Meeren, Küsten und Seen und ihren lebenden Ressourcen in Verbindung stehen. Wir erkennen darüber hinaus das Potenzial der blauen Bioökonomie an, die Ernährungssicherheit zu steigern und gleichzeitig die Einkommensdiversifizierung für lokale Gemeinschaften in küstennahen und ländlichen Gebieten zu stärken und traditionelles Wissen zu schützen. Wir verpflichten uns zu einer effektiven Erhaltung, Bewirtschaftung, Wiederherstellung und nachhaltigen Nutzung von lebenden aquatischen Ressourcen und Wasser. Dazu gehört die Förderung nachhaltiger Fischerei und Aquakultur sowie die Verbesserung der Nutzbarmachung, Verarbeitung und Wertschöpfung von Produkten aus aquatischen Ressourcen im Einklang mit den FAO-Leitlinien für nachhaltige Aquakultur.
16. Wir sehen die Notwendigkeit, Innovationen, Entwicklung und inklusive Marktintegration in Bezug auf nachhaltig produzierte aquatische Biomasse, insbesondere vielversprechende, jedoch derzeit unzureichend genutzte Ressourcen wie Algen und Restrohstoffe aus Fischerei und Aquakultur, zu unterstützen. Wir heben die Notwendigkeit hervor, soziales Bewusstsein und Akzeptanz von neuen Produkten der blauen Bioökonomie zu steigern.
20. Wir erkennen an, dass der Zugang zu Wasser für die Nahrungsmittelproduktion von zentraler Bedeutung ist. Wir nehmen Kenntnis vom „Globalen Dialog zu Nutzungs- und Besitzrechten an Wasser“5 der FAO, der alle FAO-Mitglieder ermutigt, sich der politischen Initiative anzuschließen, um einen kontextspezifischen, gleichberechtigten, zeitgerechten und sicheren Zugang zu Wasserressourcen zu unterstützen.
Internationale Wasser Governance stärken
22. Internationale und regionale Zusammenarbeit und Koordination bei Wasser bei gleichzeitiger Achtung der nationalen Souveränität ist entscheidend für eine effektive Bekämpfung von Wasserstress. Daher sind wir bestrebt, zu größerer Bewusstheit, Kohärenz und Effektivität der Wasser Governance im VN-System und darüber hinaus beizutragen. Damit werden wir die Stimme der Landwirtschaft, der Fischerei und der Aquakultur bei wasserpolitischen Entscheidungen stärken. Wir unterstreichen, dass diese zentralen Akteure Fachwissen einbringen und den Weg zu globalen Lösungen weisen.
28. Angesichts der dringenden Notwendigkeit, Wassersicherheit und Wasserresilienz zu steigern, und im Vorfeld der VN-Wasserkonferenz 2026 und darüber hinaus rufen wir die internationale Gemeinschaft auf:
die Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur als zentrale Sektoren in die Entscheidungsfindung innerhalb der Wasserpolitik einzubinden; …
Wichtige branchenrelevante Webseiten
Aquakulturinfo - Das Informationsportal zur Aquakultur des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei
Copa Cogeca (General Confederation of Agricultural Cooperatives) vertritt die Interessen der Agrar-, Forst- und Fischereigenossenschaften bei der Entscheidungsfindung auf EU-Ebene.
AAC (Aquaculture Advisory Council) berät die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten in allen Rechtsfragen rund um Fischerei und Aquakultur.
FEAP (Federation of European Aquaculture Producers) ist die Stimme der professionellen Fischerei und Aquakultur in Europa.
Im Mittelpunkt der Arbeiten des FLI stehen die Gesundheit und das Wohlbefinden landwirtschaftlicher Nutztiere und der Schutz des Menschen vor Zoonosen, d. h. zwischen Tier und Mensch übertragbaren Infektionen.
Young fishermen
2020 war alles anders. 2020 haben sich viele (gezwungene) Veränderungen und Innovationen ergeben. Dazu zählt im Fischereibereich die Gründung der Young Fishermen (YFM). Als Arbeitsgruppe im Verband der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA) stehen sie in den Startlöchern, um ihre Zukunft in der Fischzucht & Fischerei selbst mitzugestalten.