Leitsätze der Bay. Landesanstalt zum Abfischen in Zeiten der Corona- Pandemie
Leitsätze beim Abfischen in der Teichwirtschaft vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie
Stand: 17.12.2020
Derzeit laufen zahlreiche Abfischungen von Fischteichen. Die Abfischungen sind aus betrieblichen und tierschutzrechtlichen Gründen durchzuführen. Gleichzeitig steigen allerorts die Corona-Infektionszahlen. Damit die Abfischungen entsprechend den rechtlichen Vorgaben durchgeführt werden, sind die nachfolgenden Leitsätze zu beachten. Vergleichbares gilt auch für alle anderen Fischerzeugungsbetriebe.
Zum Schutz der Gesundheit der Menschen sind vor dem Hintergrund der Corona-Krise die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) aktuell verfügten Bestimmungen (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen) und eventuelle weitere Allgemeinverfügungen der örtlichen Behörden zu beachten. Gegebenenfalls ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachzufragen, ob eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist.
Außerdem sind stets die derzeit allgemein gültigen Schutzmaßnahmen, insbesondere Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen, zu beachten.
Abfischen:
Abfischen mit so wenigen Personen wie möglich.
Die Helfer stammen möglichst aus einer häuslichen Gemeinschaft. In jedem Fall soll der Helferkreis auf ein Minimum beschränkt werden.
Wo immer möglich den Abstand von 1,5 m einhalten.
Falls der Abstand von 1,5 m nicht einzuhalten ist, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Nicht am Abfischen beteiligte Personen sind aufzufordern, den notwendigen Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
Fischverkauf:
Kunden sollen nach Möglichkeit zeitlich getrennt bedient werden und zumindest örtlich getrennt voneinander mit Abstand von mindestens 1,5 m warten.
Kunden sollen am Teichdamm am besten in den jeweiligen Fahrzeugen sitzen bleiben.
Immer wenn der Abstand von 1,5 m zu anderen Personen nicht sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Beim Kundenkontakt besteht Maskenpflicht bei Kunden und Verkäufer.
Bargeldloser Zahlungsverkehr ist anzustreben.
Bei notwendiger Barzahlung direkten menschlichen Kontakt vermeiden.
Wir bitten alle Teichwirte, darauf zu achten, dass diese Regeln eingehalten werden!
Bitte bleiben Sie gesund!
herausgegeben der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft und dem Institut für Fischerei, Starnberg.