Seit 2016 gewährt die Staatsregierung Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden. Die Zahl der Anträge und die Schadenssumme haben sich seitdem massiv erhöht. Die Staatsregierung hat aufgrund der großen Bedeutung der Fischerei die Mittel für die Ausgleichzahlungen auf nunmehr 2,2 Mio. Euro angehoben. Ab dem Schadensjahr 2024 ist grundsätzlich ein bis zu 100 %-iger Schadensausgleich möglich, wenn die bereitgestellten Mittel ausreichen.
Das Merkblatt sowie die Richtlinie sind als Download beigefügt.