Fischottermanagement: Maßnahmengebiete in der Oberpfalz festgelegt
Wo sind in der Oberpfalz ab sofort Maßnahmen gegen den Fischotter möglich? Als Höhere Naturschutzbehörde hat die Regierung der Oberpfalz sogenannte Maßnahmengebiete festgelegt. In den entsprechenden Gebieten ist es möglich, Fischotter zu fangen, zu vergrämen oder - als ultima ratio – zu entnehmen. Dadurch sollen ernste fischereiwirtschaftliche Schäden abgewendet und die Teich- und Fischereiwirtschaft geschützt werden.
Am 14. Februar 2025 trat die Allgemeinverfügung zur Festlegung der Maßnahmengebiete in Kraft. Die Maßnahmengebiete befinden sich in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Amberg-Sulzbach, Amberg, Cham, Neustadt a.d. Waldnaab, Weiden, Schwandorf und Tirschenreuth. Insgesamt können nach Vorgaben des Bayerischen Umweltministeriums jährlich in der Oberpfalz 23 Tiere entnommen werden.