Statement des VDBA zur Pressemitteilung von Frau Staatssekretärin Bender zum Ergebnis der Fischereiratssitzung in der Sache "Licht und Schatten beim Aal"
Die Deutsche Seen- und Flussfischerei freut sich ausdrücklich darüber, dass Fischer und Angler weiter die bislang erfolgreiche Wiederauffüllung des Europäischen Aalbestandes fortsetzen kann. Kein anderer verbaler Aalschützer hat dafür so viel privates Geld und Zeit investiert, wie die deutschen Fischer und Angler. Immerhin realisiert Deutschland in Umsetzung der von der Kommission am 08.04.2010 genehmigten Aalmanagementpläne die umfassendsten Aalbesatzprojekte zur Wiederauffüllung des Aallaicherbestandes in der EU. Der inzwischen herangewachsene adulte Aallaicherbestand in den deutschen Aaleinzugsgebieten spricht für den Erfolg der Besatzmaßnahmen. Dabei hervorzuheben ist insbesondere der hohe Bestand laichreifer weiblicher Aale von über 1 kg Stückmasse, was hohe Eizahlen und Reproduktionsraten zur Folge hat. Bestätigt wird diese Erwartung durch die beobachte Zunahme des Glasaalaufkommens insbesondere in Frankreich. Die Fangquoten werden immer schneller abgefischt, d.h. immer mehr Glasaale verbleiben in den Ästuarien ein sog. win-win Effekt. Die Ausweitung der Glasaalfischerei sichert die für die Wiederauffüllungsprogramme benötigten Glasaale und stabile Preise ohne dabei den Bestand zu gefährden, denn diese Maßnahme senkt gleichzeitig die naturgegebene dichteabhängige Mortalität in den Ästuarien erheblich. So erreichen auch mehr Aale die Laichreife. Insofern ist die vom BMEL hierfür postulierte Gefahr nicht gegeben ja sogar unbegründet. Vorsichtiges Vorgehen heißt eben auch ganzheitliche Lösungsansätze herbeizuführen. Der VDBA begrüßt ausdrücklich die Bemühungen des BMEL für eine einheitliche Schonzeit in der Ostsee. Dabei sollten sich die Ostseeanrainer unbedingt auch auf eine einheitliche Grenze des Geltungsbereichs des Schongebietes einigen. In Übereinstimmung mit Art. 8 (2) der EU-Aal-VO kommt hierfür wohl nur eine Grenze seewärts der von den Anrainern festgelegten Grenze der Aaleinzugsgebiete in Frage. In den Aaleinzugsgebieten sollten ausschließlich die Maßnahmen der genehmigten Aalmanagementpläne greifen und weiter umgesetzt und aktualisiert werden. Eine derartige Regelung hat der VDBA bereits im Ergebnis der Fischereiratssitzung erwartet, allerdings wohl vergeblich. Wir bedanken uns bei den EU-Fischereiministerinnen und -minister, die dem betreffenden Fischereisektor tatsächlich Stabilität bei der weiteren Umsetzung von Aalschutz- und -wiederauffüllungsmaßnahmen gegeben haben und das hoffentlich so langfristig, wie es EU-Aal-VO und Aalmanagementpläne es vorsehen. Wiederholt und unendlich zu rügen ist die schon beschämende Außerachtlassung aller anderen anthropogenen und nicht anthropogenen Mortalitäten.