Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetzt
Mit Entscheidung vom 30.November.2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung zur Entnahme von Fischottern außer Kraft gesetzt. Gegen die Ausnahme-Verordnungen hatten sich drei Umweltverbände mit einem Normenkontrollantrag und einem Eilantrag gewandt. Der BayVGH hat den Eilanträgen nun stattgegeben und beide Verordnungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug gesetzt. Fischotter dürfen damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden.