Wie am 14. Dezember 2021 bekannt wurde, haben sich die Fischereiminister der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union auf die Fortsetzung des 3-monatigen Aal-Fangverbots geeinigt. Die Forderung des Internationalen Rats für Meeresforschung (ICES), jeglichen Aalfang europaweit einzustellen, wurde nicht umgesetzt.
Die Einigung gewährleist eine Fortführung der europäischen Strategie zum Schutz des Europäischen Aals inklusive der nationalen Aal-Managementpläne. In den nationalen Aalmanagementplänen sind die Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestands des Europäischen Aals in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1100/2007) definiert. Diese Maßnahmen umfassen in Deutschland auch den Besatz mit Jungaalen, der ohne Glasaalfischerei nicht möglich wäre.
Gleichzeitig wird durch die Entscheidung sichergestellt, dass illegale Fänge und Exporte von Glasaalen nach Asien durch die Aufrechterhaltung eines legalen Marktes effektiv gehemmt werden. Es wurde befürchtet, dass die negativen Effekte eines Fangverbots überwiegen würden. Im Falle eines Fangverbots bestände die akute Gefahr, dass durch die Abwesenheit der Freizeit- und Berufsfischerei, Wilderei und illegale Exporte nach Asien den legalen Markt ersetzen und sehr viel schlimmere Folgen hätten, als ein verantwortungsvoll agierender und gut kontrollierter Markt in Übereinstimmung mit der EU-Aalverordnung.
Position des Ostseebeirats – Baltic Sea Advisory Council (BSAC)
Zur Einbindung der verschiedenen Interessengruppen (Stakeholder) im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) wurden von der Europäischen Kommission regionale Beiräte eingeführt. Für die Angelfischerei in Deutschland ist dabei der Ostseebeirat (Baltic Sea Advisory Council = BSAC) von zentraler Bedeutung. In Bezug auf das vom ICES geforderte Aalfangverbot konnte der BSAC bisher keine gemeinsame Position finden. Allerdings haben sich die BSAC-Mitglieder unter Mitwirkung des DAFV auf gemeinsame Positionen bezüglich illegaler Aalfang und Exportverbot, Gewässerverbauung und andere menschliche Einflüsse sowie die Notwendigkeit einer besseren Datenerhebung, geeinigt.
Wie geht es weiter?
Die Europäische Kommission wird im Jahr 2022 eine umfassende Konsultation mit den Interessengruppen einleiten. Ziel ist die Erarbeitung eines Gesamtkonzepts zur weiteren Verringerung der Aal-Sterblichkeit.
Quelle: Dreimonatiges Aalfangverbot wird 2022 fortgesetzt - Deutscher Angelfischerverband e.V. (dafv.de)