Seit 2016 gewährt die Staatsregierung Ausgleichszahlungen für Fischotterschäden. Die Zahl der Anträge und die Schadenssumme haben sich seitdem massiv erhöht. Die Staatsregierung hat aufgrund der großen Bedeutung der Fischerei die Mittel für die Ausgleichzahlungen auf nunmehr 2,2 Mio. Euro angehoben. Ab dem Schadensjahr 2024 ist grundsätzlich ein bis zu 100 %-iger Schadensausgleich möglich, wenn die bereitgestellten Mittel ausreichen.
Das Merkblatt sowie die Richtlinie sind als Download beigefügt.
Prädatoren
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06.12.2023
Verordnung zur Entnahme von Fischottern in Bayern außer Kraft gesetzt
Mit Entscheidung vom 30.November.2023 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Verordnung zur Entnahme von Fischottern außer Kraft gesetzt. Gegen die Ausnahme-Verordnungen hatten sich drei Umweltverbände mit einem Normenkontrollantrag und einem Eilantrag gewandt. Der BayVGH hat den Eilanträgen nun stattgegeben und beide Verordnungen bis zur Entscheidung in der Hauptsache vorläufig außer Vollzug gesetzt. Fischotter dürfen damit vorerst auch nicht ausnahmsweise getötet werden.
Auch die überregionale Presse berichtet immer häufiger über den Fischotter
Die Süddeutsche Zeitung berichtet am 26.09.2022 über den Fischotter und die Gefahr, die dadurch für die heimische Teichwirtschaft besteht. Laut aktuellen Gutachten gibt es in Bayern inzwischen über 1.000 Fischotter, sodass von einem günstigen Erhaltungszustand gesprochen werden kann. Sogar Naturschutzverbände können sich inzwischen einen Abschuss in Einzelfällen vorstellen. Hoffen wir, dass dieser Sinneswandel noch rechtzeitg kommt.
Bild: Silas Stein, dpa
Ausgleichszahlungen für Schäden durch Kormorane und andere Prädatoren
für die durch in der Fischerei und in Aquakulturen entstehenden Schäden beispielsweise. durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben (sogenannte Prädatoren) kann Deutschland künftig höhere Ausgleichszahlungen leisten. Die EU-Kommission hat zugestimmt, dass für diese Schäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von reichlich 35 Millionen Euro gewährt werden kann.. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf 7 Millionen Euro.
Soweit in den einzelnen Bundesländern vorgesehen, sind nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel bzw. nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei sowie Sachschäden an Vermögenswerten der Fischerei und der Aquakultur, insbesondere an Anlagen der Aquakultur, Gewässern, Dämmen, Vorflutern und Fanggeräten beihilfefähig.
Auf Grundlage der "Rahmenrichtlinie für den Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakulturkönnen" können die Bundesländer bei Bedarf in eigener Zuständigkeit Ausgleichsleistungen zeitnah gewähren. Die Bundesländer entscheiden nach eigenem Ermessen über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit der landesrechtlichen Anwendung der Rahmenrichtlinie Prädatoren. Ansprechpartner für die potenziellen Begünstigten sind daher die Länder.
Prädatoren
17.11.2021
Fokusgruppe Prädatoren gegründet
Neue Arbeitsgruppe des AAC (Aquaculture Advisory Council)
Auf Initiative des VDBA wurde auf europäischer Ebene, unter dem Dach des AAC (Aquaculture Advisory Council) eine neue Fokusgruppe zum Thema Prädatoren und deren Auswirkungen auf die Fischzucht, gegründet. Zusammen mit Vertretern unserer Branche aus Österreich, Rumänien und Tschechien haben wir nun eine Papier verfasst, das die brisante aktuelle Situation der Teichwirtschaft und die künftige Entwicklung betrachtet. Es dient als Grundlage für die anstehenden Diskussionen mit der GD Umwelt und GD Mare bezüglich Biodiversitätsstrategie und ähnlichen brisanten Themen.
Bei dem AAC handelt es sich um eine Gruppierung die zu 40% von NGOs besetzt ist, 60% stellen die Branchenvertreter. Da immer Konsens erforderlich ist, sind mache Forderungen nicht so dringlich formuliert wie es uns Branchenvertretern wichtig gewesen wäre.
Prädatoren
02.12.2020
Otter, das Tier des Jahres 2021, die Einschätzung aus Brandenburg
Zum Thema Otter unter dem Aspekt, dass dieser zum Tier des Jahres
Zum Thema Otter unter dem Aspekt, dass dieser zum Tier des Jahres gewählt wurde.
Ein Beitrag aus dem soeben erschienenen Jahresbericht 2019 des DFV.
Interview mit Lars De ttmann, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Berlin Brandenburg
Sind Otter inzwischen flächendeckend in Deutschland vorhanden?
Noch nicht. Anfang der 90’er Jahre war der Fischotter in Deutschland nur noch im Nordosten in den heutigen Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und im Norden Sachsens vertreten. Der Straßenverkehr und Umweltgifte in der Landschaft hatten die Bestände zuvor massiv reduziert und die Ottervorkommen in weiten Teilen Deutschlands ausgelöscht. Der gezielte Umbau von Brücken und Durchlässen, über die Straßen Gewässer kreuzen, half bei der Reduzierung der Verkehrsopfer, während strenger Auflagen beim Gebrauch giftiger Chemikalien deren Konzentration in der Umwelt und damit auch die schädliche Wirkung auf den Fischotter drastisch verringerten. Im Ergebnis breitet sich die Fischotter seit nunmehr 30 Jahren vor allem entlang von Flussläufen wieder gen Westen und Norden aus. Inzwischen hat er über Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrheinwestfahlen und Niedersachsen die Grenze zu den Niederlanden erreicht und im Norden die Lücke zu den Ottervorkommen in Dänemark geschlossen. Auch Thüringen und Hessen haben wieder Ottervorkommen. Zugleich erfolgt ausgehend von tschechischen Fi- schottervorkommen über den Bayerischen Wald und die Oberpfalz die Westausbreitung in Süddeutschland. Lediglich im Saarland und Rheinlandpfalz gibt es nach derzeitigem Stand bisher noch keine Otter- nachweise.
Wo sind die „Hotspots“ und welche Konflikte gibt es?
Ein Blick auf die Verbreitungskarte zeigt, dass im Nordosten Deutschlands nahezu flächendeckend Fischotter unterwegs sind. Ähnlich sieht es inzwischen im Bayerischen Wald und der Oberpfalz aus. Wahre
„Hotspots“ sind dabei stets die Regionen, in denen es noch Karpftenteichwirtschaft und damit Teichgebiete gibt. Fischteiche in der Landschaft erhöhen die Lebensraumka-
pazität für den Fischotter, so dass die Vorkommen dort entsprechend dichter sind. Das führt zu erheblichen Schäden in den Fischbeständen sowohl in Teichen, als auch in umliegenden natürlichen Gewässern und damit zu entsprechenden Konflikten mit Teichwirten und Sportfischern. Für die Erwerbsfischerei in Flüssen und Seen war der Fischotter an sich bislang nie ein Problem. Das änderte sich, als Otterschützer zur Selbstdarstellung und Spendenakquise eine Kampagne gegen die Reusenfischerei starteten. Obwohl sich nur extrem selten Fischotter in eine Reuse verirren und dort verenden, wurde dieses Risiko in der Kam- pagne als extreme Gefahr für die Fischotter dargestellt. Dass ausgerechnet im Nordosten Deutschlands, wo der Fischotter nie wirklich gefährdet war, auch die höchste Dichte an Fischereibetrieben mit entsprechend intensiver Reusenfischerei in ganz Deutschland besteht und sich der Fischotter von hier aus vorbei an den Reusen der Fischer wieder ausbreitet, wurde von den Machern der Kampagne unterschlagen. Gleiches gilt für den Umstand, dass auch heute noch der Straßenverkehr für 80 bis 90% der Totfunde von Fischottern verant- wortlich ist. Erst unter den übrigen Todesursachen taucht dann unter anderem auch das Ertrinken in Fischreusen auf. In dieser Statistik wird jedoch nicht zwischen den Reusen der Erwerbsfischerei und den von Fischwilderern gestellten Kleinreusen unterschieden. Im Ergebnis wird heute verbreitet versucht, unter Berufung auf das europäische Artenschutzrecht die Reusenfischerei „zum Schutz des Fischotters“ einzuschränken.
Welche Schäden sind schwerwiegender: Der Befall von Teichwirtschaften und die daraus resultierenden Fraßschäden oder der Minderfang in der Fluss- und Seenfischerei u.a. durch otterabweisende Konstruktionen in Reusen („Otterkreuze“)?
Beide gefährden die wirtschaftliche Existenz von Betrieben, sind aber nur schwer miteinander zu vergleichen. Während in Teichwirtschaften der Fischotter selbst massive Verluste verursacht, leidet die Fluss- und Seenfischerei unter den überzogenen Auslegungen europäischer Vorschriften zum Artenschutz. Letztere gehen so weit, dass Vertreter von Behörden und Naturschutzverbänden eine vorsätzliche Tötungsabsicht unterstellen, sofern der Fischer in einer Reuse einen Fischotter fangen sollte. Inzwischen entwickelte „Ausstiegshilfen“ für Kleinreusen entschärfen den Konflikt nur teilweise, weil z. B. das Land Berlin im Entwurf zur Novelle der Landesfischereiordnung verlangt, dass der Fischer das Einschwimmen von Fischottern verhindern oder das Überleben einschwimmender Otter „gewährleisten“ muss. In dieser Absolutheit ist das auch mit den derzeit zur Verfügung stehenden Ausstiegshilfen nicht machbar und der Fischer müsste sei- ne Reusen im Schuppen hängen lassen.
Wie bewähren sich Ausstiegsmöglichkeiten („Reißnaht“) in der praktischen Fischerei?
Der Einbau der in Tierversuchen mit Fi- schottern unter eher realitätsfernen Bedingungen getesteten Ausstieghilfen verursacht neben den Kosten für Beschaffung und Einbau natürlich Probleme im Handling der Reusen. Am Steinhuder Meer hat der Haupterwerbsfischer vor dem Hintergrund der Vorgaben auf die Fortführung des Fischereipachtverhältnisses verzichtet. Damit dürfte die Frage hinreichend beantwortet sein.
Es ist unstrittig, dass viel mehr Otter im Straßenverkehr sterben als in Fanggerä- ten der Fischerei, und der Bestand wächst trotzdem. Macht es da Sinn, die Fischerei- betriebe so zu schwächen?
Wie zuvor schon erwähnt, wird in den Totfundstatistiken jeder ertrunkene Fischotter als „Reusenopfer“ geführt, ohne zu differenzieren, ob er in legal gestellten Reusen oder in unsachgemäß aufgestellten Reusen von Fischwilderern verendet ist. Selbst in Summe bewegt sich der Anteil der „Reusenopfer“ im Bereich von 5 bis 10 % aller getöteten Fischotter, während allein der Straßenverkehr für rund 90 % verantwortlich ist. Jetzt interessieren sich Fischwilderer mit ihren illegal gestellten Reusen ebenso wenig für die Vorschriften des Fischereirechts, wie sie auch rechtliche Regelungen des Arten- schutzrechtes ignorieren. Sie nutzen weiter die im Handel frei verkäuflichen Reusenmodelle für ihr illegales Treiben, ohne sich um den Otterschutz zu scheren.
Reuse mit Reißnaht als Ausstiegshilfe für Fischotter
Im Gegensatz zu den deutlich größer dimensionierten Reusen der Erwerbsfischer sind die zur Fischwilderei verwendeten Kleinreusen für Fischotter gefährlich, weil bereits gefangene Fische hier für ihn vom Reuseneingang aus sichtbar sind und wie Köder wirken. Die in solchen illegal gestellten Reusen verendeten Otter landen als Reusenopfer in der Statitik und dienen als Argument für die Beschränkungen von Erwerbsfischern. Dem Fischotter hilft das nicht – im Gegenteil. Wo derart überzogene Vorgaben den Erwerbsfischern den Rest geben und sie vom Wasser verdrängen, sinkt für die Fischwilderer das Risiko entdeckt zu werden, ganz dramatisch. Die logische Folge: eher mehr illegal und dilettantisch gestellte Kleinreusen, womit das Risiko für die Fischotter zwangsläufig zunimmt.
Bei den Teichwirtschaften können massive, aufwendige Zaunkonstruktionen gebaut werden, um den Ottern den Zugang zu den Teichen unmöglich zu machen. Wie hoch sind die Kosten?
Die Kosten sind von der Art des Zaunes und von den Geländebedingungen vor Ort abhängig. Um Fischotter wirklich dauerhaft und sicher aus Teichen heraus zu halten, sind entsprechend stabile Anlagen erforderlich, die zudem ausreichend tief in den Boden eingelassen werden müssen. Eine solche Zaunanlage zum Schutz von insgesamt 3,2 ha Teichflächen hat im brandenburgischen Fünfeichen insgesamt 124.000 € gekostet. Das entspricht Kosten pro Hektar Teichfläche von 38.750 € und vermittelt, in welchen Dimensionen man sich bewegen würde, wenn man die insgesamt mehr als 23.000 ha Teichflächen in Deutschland ottersicher einzäunen wollte.
Das bayerische Ottermanagement mit spezifischen Otterberatern und hohem Einsatz von Geldmitteln ist bundesweit am besten entwickelt, läuft das erfolgreich?
Im Freistaat Bayern hat man frühzeitig reagiert und die zum Thema Fischotter streitenden Parteien an einen Tisch geholt. Im Bewusstsein, dass Teichwirtschaft nicht nur ein Stück Kulturgut und Wertschöpfung ist, sondern auch die Grundlage für die große Artenvielfalt in den Teichgebieten bildet, wurde und wird nach gangbaren Lösungen gesucht. Entschädigungsregelungen, die finanzielle Förderung von Zaunanlagen und die Beratung der betroffenen Teichwirte sind durchaus Erfolge. Am Ende kuriert man damit aber noch immer nur am Symptom, weil tatsächlich zufriedenstellende Lösungen ohne gezielte, lokale Eingriffe in die Ottervorkommen allein aus finanziellen Gründen – siehe Kosten für die Einzäunung – nicht flächendeckend umsetzbar sind. Der Versuch der Verwaltung, in der Oberpfalz einzelne Fischotter in Teichgebieten entnehmen zu lassen, wird derzeit von zwei anerkannten Naturschutzverbänden per Klage blockiert. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie diese juristische Auseinandersetzung ausgeht.
Gibt es eine wachsende Zahl von Betriebsaufgaben?
Ja! Der Begriff Teichwirtschaft an sich sagt ja schon, dass es um das Erwirtschaften von letztlich finanziellen Erträgen geht. Anders sind die Teichgebiete als Betriebsanlagen, Landschaftselemente und wichtige Habitate für geschützte Arten nicht zu erhalten. Das erwirtschaften nachhaltiger Erträge gelingt inzwischen flächendeckend nicht mehr, so- fern die öffentliche Hand nicht mit finanziellen Beihilfen unterstützt. Kernproblem sind die insgesamt enormen Fischverluste durch Prädation. Dabei ist der Fischotter neben Kormoran, Silberreiher und vielen anderen Fischliebhabern nur einer von vielen Akteuren am und im Teich. In der Summe ist die Teichwirtschaft deshalb in- zwischen zur Fütterung von geschützten Arten mit Fisch verkommen. Dieser Um- stand, die entsprechende Frustration bei den Teichwirten und finanzielle Zwänge führten inzwischen zur Aufgabe einer Vielzahl von Teichen und Teichgebieten. Damit verschwinden neben der Wertschöpfung gerade im ländlichen Raum auch Biotope, auf die eine Vielzahl gefährdeter Tier und Pflanzenarten angewiesen sind. Wir erleben gerade, wie die zu unflexiblen Regelungen des europäischen Artenschutzrechts an ihrem eigenen Erfolg scheitern. Die ambitionierten Ziele der Biodiversitätsstrategie 2030, die von der EU-Kommission in die- sem Ausgegeben wurden, werden wir nicht nur in Deutschland schon allein wegen dem Verschwinden einer Vielzahl von Teichen/Teichgebieten und den dort lebenden, nach EU-Recht geschützten Arten, sicher verfehlen.
Wie ist die Stimmungslage in den Betrieben, die von Otterschäden betroffen sind?
Natürlich verstärkt die Problematik den ohnehin schon vorhandenen Frust auf die teils weltfremden Schutzbestimmungen der EU und die Verwaltungsstrukturen, die diese Bestimmungen umsetzen müssen. Zu sehen, wie der eigene und tatsächlich erhebliche Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt in Form der Teichbewirtschaftung ausgerechnet durch absolut dogmatische Schutzvorschriften aus Brüssel zunichte- gemacht wird, lässt die Menschen schlicht verzweifeln.
Was wäre konkret zu tun, um das Otterproblem so einzugrenzen, dass nachhaltige Fischerei und Aquakultur hier weiter eine Zukunftsperspektive haben?
Ursprung nicht nur des „Otterproblems“ ist ein Geburtsfehler der europäischen Artenschutzrichtlinien. Sowohl der Vogelschutz- als auch der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie fehlt der an sich zwingend notwendige Automatismus, mit dem sich der Schutzstatus für eine Art umgehend an die tatsächliche Gefährdungssituation dieser Art anpasst. Wo der Schutz erfolgreich war und damit sogar massive Schäden verbunden sind, muss der Schutzstatus regional angepasst und ggf. auch eine Regulierung der betreffenden Art möglich werden. Damit wäre nicht nur der Konflikt um den Fischotter augenblicklich entschärft. Auch bei Kormoran, Biber, Wolf oder Silberreiher würden sich so die nötigen Spielräume eröffnen, die derzeit von interessierten Kreisen mit Ver- weis auf die EU-Vorgaben juristisch blockiert werden. Zugleich würde so verhindert, dass wie bei der Reusenfischerei völlig überzogene Schutzvorschriften eine nach- haltige Befischung be- bzw. verhindern und zugleich die Akzeptanz für Maßnahmen des Artenschutzes ruinieren.
Prädatoren
19.10.2020
Die Aquakultur im Context allgemeiner politischen Herausforderungen
Die Folien eines Vortrags von Lorella de la Cruz, einer Mitarbeiterin der DG MARE:
Diese Themen werden zur Zeit in Brüssel, z.B. im AAC, diskutiert. Einschätzungen und Positionen der FEAP und von COPA_Cogeca berichte ich nach der internen Diskussion!